Zahnarzt Website: Praxistipps

Behandlungsraum einer Zahnarztpraxis mit orangem Behandlungsstuhl und sanftem Licht

Dieser Artikel basiert auf meinen persönlichen Erfahrungen aus über sieben Jahren praktischer Beschäftigung mit der Erstellung von Zahnarzt-Websites.

Ich versuche hier einen Blickwinkel aufzuzeigen, der sich sehr knapp aber dennoch spezifisch mit einigen Anforderungen an eine Zahnarzt-Website auseinandersetzen möchte.

Eine persönliche Beratung kann (und soll) dieser Artikel freilich nicht ersetzen.

Insbesondere was die Werberichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer angeht, weise ich jedoch ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist bin. Ich habe diesen Abschnitt deshalb auch ganz bewusst allgemein formuliert.

Eine ausführliche juristische Auseinandersetzung mit den Werberichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer finden Sie in den Quellangaben.

 

Ihre Website als Abbild Ihrer Praxisphilosophie

  1. Ob explizit oder implizit: Sie haben eine Praxisphilosophie.
  2. Wenn Sie Ihre Philosophie verschriftlichen, haben Sie einen guten Kompass für Ihre Website.
  3. Was ist Ihnen besonders wichtig, was streben Sie an, was möchten Sie vermeiden?
  4. Was zeichnet Sie und ihre Praxis aus? (Ohne sich aber dabei explizit mit anderen Ordinationen zu vergleichen).
  5. Das Internet wird immer mehr von Inhalten bevölkert, die eine Künstliche Intelligenz (KI) erstellt hat. Trachten Sie danach, sich davon abzuheben.
  6. Die Agentur oder Person, die Ihre Website umsetzt, sollte Ihre Praxisphilosophie verstehen und sichtbar machen.

 

Agieren Sie im Einklang mit den Werberichtlinien der ÖZK

Bei der Erstellung einer Website für Zahnärzte in Österreich muss die Werberichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZK) berücksichtigt werden. Diese legen a priori einige Einschränkungen bei der Gestaltung Ihrer Website auf.

Experten für die Werberichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer sind die dortigen Juristen. Die folgenden Informationen ersetzen daher keineswegs eine Rechtsberatung und sind persönliche Einschätzungen.

Laut Zahnärztekammer verfolgen die Werberichtlinien insbesondere zwei Ziele:

  • Den Schutz von Patient:innen vor einem „Werbe-Wettkampf“
  • Den Schutz von Zahnärzt:innen, insbesondere von kleineren Praxen und Berufseinsteigern vor einer massiven Benachteiligung gegenüber größeren und länger bestehenden Ordinationen aus finanziellen Gründen (hinsichtlich Werbebudget, Anm. des Verfassers)

Die Werberichtlinien sind kasuistisch aufgebaut. Das bedeutet, dass von Fall zu Fall entschieden wird. Einerseits führt das zu mehr Flexibilität. Andererseits geht damit aber auch eine gewisse Unsicherheit einher.

Selbst mit den besten Absichten ist es daher für den juristischen Laien oft nicht einfach einzuschätzen, ob z. B. eine Formulierung auf der eigenen Website den Werberichtlinien entspricht – oder nicht.

Was Sie auf jeden Fall beachten sollten:

  1. Keinen Vergleich des eigenen Könnens mit dem Können anderer Zahnärzte.
  2. Kein marktschreierisches Anpreisen von Leistungen.
  3. Keine Nennung von Herstellerfirmen und Produktnamen auf der Website.

Wichtig: Die Werberichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer sind nicht zu verwechseln mit der Werberichtlinie der Österreichischen Ärztekammer.

 

Vermeiden Sie zu plakative Werbesprache

Auch gestandenen Marketingprofis und -agenturen ist oft nicht geläufig, dass Zahnarzt-Websites auch sprachlich besonderen Bestimmungen unterliegen.

Zu plakative Werbesprache sollte vermieden werden. Davon abgesehen trauen die meisten Menschen derartigen Versprechen ohnehin nur bedingt.

 

Darf ich Preise für Privatleistungen nennen?

  • Nein, Preise für Ihre Privatleistungen dürfen Sie in öffentlichen Ankündigungen – wie auf Ihrer Website – nicht nennen. (Ausgenommen sind lt. Werberichtlinen jene Fälle, in denen die Nennung von Preisen gesetzlich vorgeschrieben ist).
  • Selbstverständlich können Sie auf Ihrer Website Privatleistungen anführen, aber eben ohne Preisangaben.
  • Ja, es stimmt, viele Nutzer erwarten, auf einer Website die Preise für Leistungen zu sehen. Hier sind Ihnen als Zahnarzt aber leider die Hände gebunden.

 

Wie umfangreich muss meine Website sein?

Es gibt kompakte Zahnarzt-Websites bloß mit sechs Seiten, die hervorragend Ihren Zweck erfüllen.

Andere Zahnarzt-Websites haben wiederum 30 oder mehr Unterseiten, weil sie u.a. für eine größere Bandbreite von Begriffen bei Suchmaschinen ranken (also aufscheinen) wollen.

Der Umfang Ihrer Website wird sich an Ihren individuellen Zielen orientieren.

 

Was jede Zahnarzt-Website enthalten sollte:

  1. Eine Startseite
  2. Eine „Über uns“-Seite
  3. Eine Seite „Leistungen“
  4. Eine Kontaktseite
  5. Ein Impressum (rechtlich notwendig)
  6. Eine Datenschutzerklärung (rechtlich notwendig)

 

Wozu diese Seiten jeweils dienen:

  • Die Startseite ist der Einstieg zu Ihrer Website. Hier sollten am besten bereits alle wesentlichen Informationen gebündelt sein.
  • Auf der „Über uns-Seite“ oder „Über mich-Seite“ lernen die Patienten die Ordination, das Team und Sie als Behandler kennen.
  • Auf der Seite „Leistungen“ erfahren die Patienten, welche zahnärztlichen Leistungen Sie anbieten.
  • Auf der Kontaktseite finden sich Ihre Ordinationszeiten, sowie Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer und ggf. Emailadresse.
  • Impressum und Datenschutzerklärung sind rechtlich erforderlich. Sie sollten von jeder Seite der Website aus leicht erreichbar sein. Erstellen Sie am besten für Impressum und Datenschutzerklärung jeweils eine eigene Seite.

 

Sie möchten für bestimmte zahnärztliche Leistungen ranken?

Wollen Sie in den organischen Suchergebnissen für eine bestimmte Leistungen ranken (also in den Suchergebnisse von Google prominent platziert sein)? Etwa für Begriffe wie „Zahnimplantate“, „Aligner“, „Mundhygiene“ oder „Wurzelspitzenresektion“? Dann werden Sie für diese Begriffe ggf. auch jeweils eine eigene Seite mit ansprechenden Inhalten auf Ihrer Website brauchen.

 

Der erste Eindruck ist visuell

  • Fotos sind einer der wichtigsten Bestandteile Ihrer Website.
  • Für die Fotos Ihrer Ordination und Ihres Teams sollten Sie daher unbedingt einen professionellen Fotografen engagieren.
  • Aber: Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, auf Leistungsseiten auch passende Stockfotos (vorgefertigtes Bildmaterial) zu verwenden.
  • Entscheidend ist, dass die Patienten sich ein realistisches Bild von Ihrer Ordination machen können.
  • Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie Ihre Bilder auch in Ihrem Google Unternehmensprofil verwenden können. Und: Mit guten Fotos lassen sich sogar kleine Videos erstellen.
  • Fotos sind nicht für die Ewigkeit. Sie werden in gewissen Abständen Ihre Bilder aktualisieren müssen.
  • Bedenken Sie bitte, dass Tageslicht von Vorteil ist. Suchen Sie einen Tag, an dem alle Ihre Angestellten und auch evtl. Jobsharing-Partner oder externe Ärzte in der Ordination sind.
  • Es lohnt sich, sich schon zuvor zu überlegen, welche Motive Sie fotografieren wollen. Machen Sie nicht bloß ein Gruppenfoto, sondern auch einzelne Bilder jedes Teammitglieds. So fällt es leichter, diese Bilder aktuell zu halten.

 

Wie viel Text muss auf meine Website?

Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Das populäre SEO-Plugin Yoast empfiehlt ein Minimum von 300 Worten pro Seite, bei Rankmath sind es 600 Worte. Diese Zahlen sind nur als grobe Richtwerte, keineswegs aber als unbedingt einzuhaltende Vorgaben zu betrachten. Der vorliegende Artikel umfasst beispielsweise 1362 Worte.

Wie lange die Texte auf Ihrer Website letztendlich ausfallen, sollte sich immer an den Bedürfnissen und Präferenzen Ihrer (menschlichen) Leserschaft orientieren.

 

Liest das alles denn überhaupt noch jemand?

Die Klage darüber, dass die Menschen angeblich immer weniger lesen, ist vermutlich mindestens so alt wie der Buchdruck selbst. Freilich: Im Internet werden Texte eher überflogen als Wort für Wort gelesen. Aber das ist bei einer Zeitung auch nicht anders.

 

  • Patienten werden auf Ihrer Website jene Informationen mit Aufmerksamkeit lesen, die für sie relevant sind. Wie sagte Werbeikone David Ogilvy schon so richtig: „You can’t bore people into reading your copy.“
  • Das Lesen am Bildschirm ist anstrengend. Achten Sie darauf, eher kurze Sätze zu schreiben.
  • Selbstverständlich können (und sollen) Sie auch medizinische Fachbegriffe verwenden. Achten Sie aber unbedingt darauf, diese auch zu erklären.
  • Unterteilen Sie längere Inhalte. Etwa durch Zwischenüberschriften, Listen oder sogenannte Bulletpoints.
  • Wenn Sie für bestimmte Leistungen ranken wollen, sollte der Inhalt Ihrer Website mit der Suchintention (also der Erwartungshaltung) der Nutzer korrespondieren.

 

Domain und Hosting

  • Ihre Website braucht im Internet eine Adresse, unter der sie erreichbar ist. Das ist der sogenannte Domainname. Beispielsweise „www.zahnarzt-nachname.at“ oder „www.zahnarzt-ort.at“.
  • Der Domainname will gut überlegt sein, da eine Änderung des Domainnamens bei einer bestehenden Website nicht leichtfertig vorgenommen werden sollte.
  • Ihre Website braucht ein Zuhause im Internet. Unter einem Host versteht man den Internetanbieter, auf dessen Servern Ihre Website „zuhause“ ist.
  • Wichtig ist ein sicheres, schnelles und leistungsfähiges Hosting. Persönlich habe ich mit dem Hosting des Anbieters Raidboxes sehr gute Erfahrungen gemacht
  • Entscheidend ist auch die Reaktionszeit und Erreichbarkeit des Supports. Optimal ist es, wenn der Support auch am Wochenende erreichbar ist.

 

Dieser Artikel wurde am 25.03.2024 veröffentlich und wird bei Bedarf aktualisiert.

Bei Fragen oder Kommentaren zu diesem Artikel, können Sie mich gerne über meine Kontaktseite erreichen.

 

Quellen:

Österreichische Zahnärztekammer, Werberichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer, https://www.zahnaerztekammer.at/fileadmin/content/shared/infocenter/amtliche_mitteilungen/VO_OEZAEK/WerbeRL_2015_110116_HP.pdf, abgerufen am 25.03.2024

Mag. Laura Magdalena Nagy, Ausgewählte Fragen des Lauterkeitsrechts der zahnärztlichen Tätigkeiten, Diplomarbeit (Graz, 2021), https://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/download/pdf/6221088?originalFilename=true, abgerufen am 25. 03. 2024

Österreichische Zahnärzte-Zeitung (ÖZZ), Werberichtlinien zum Schutz von Patientinn:en und Zahnärzt:innen, Ausgabe November 2022, https://www.zahnaerztekammer.at/fileadmin/content/oezak/oezz/Ausgaben_2022/OEZZ_4-22.pdf, 25. 03. 2024

 

 

 

Alexander Ujcik

Alexander Ujcik

Autor

Alexander Ujcik ist PR-Berater, der sich auf das Erstellen authentischer Website und SEO spezialisiert hat. Er hat über 20 Jahre Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit. An dieser Stelle teilt er seine Gedanken zu SEO-Themen.

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